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News 05.07.2010

Wie ist die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt und welche Maßnahmen trifft die Politik zur Beschäftigungssicherung?

Laut einer Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft war der Arbeitsmarkt im letzten Monat gleich von zwei Seiten in Bedrängnis geraten. Die Zahl der Arbeitslosen ist um 7.000 Personen angestiegen und die Zahl der offenen Stellen ging parallel um 4.000 zurück.

Nach Einschätzung der Wissenschaftler erfüllt die Kurzarbeit bisher ihre gewünschte Brückenfunktion; so führte der Weg aus der Kurzarbeit bisher also nicht in die Arbeitslosigkeit.
Die Industrieunternehmen sind derzeit von einer normalen Auslastung ihrer Kapazitäten noch weit entfernt, doch schon im Januar legte die Produktion real und saisonbereinigt um fast 1% zu. Auch die Auftragseingänge sind gestiegen. Dies lässt weiterhin hoffen.

Überwiegend positiv bewerteten die Wissenschaftler des IW Köln die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, die aktuell durch das 4. SGB IV-Änderungsgesetz um ein Jahr bis Ende 2011 verlängert werden sollen.

Im Einzelnen geht es um folgende Förderungen:

  • Die „Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer“ stockt älteren Arbeitslosen 2 Jahre lang den Lohn auf, wenn sie eine im Vergleich zu ihrer früheren Beschäftigung niedriger bezahlte Arbeit annehmen.
  • Der „Vermittlungsgutschein“ ermöglicht es Arbeitslosen, bei der Arbeitsuche einen privaten Arbeitsvermittler einzuschalten. Eine erfolgreiche Vermittlung wird mit 2.000 Euro entlohnt.
  • Den „Eingliederungszuschuss“ können Betriebe erhalten, die ältere, schwer vermittelbare Arbeitslose einstellen. Maximal übernimmt die Arbeitsagentur 50 Prozent des Arbeitsentgelts.
  • Die „erweiterte Berufsorientierung“ ermöglicht es den Arbeitsagenturen, Maßnahmen zur Berufsorientierung für junge Menschen durchzuführen, die länger als 4 Wochen dauern.
  • Mit der Maßnahme „Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer“ können Arbeitnehmer gefördert werden, die über 45 Jahre alt sind und eine Reihe weiterer Voraussetzungen mitbringen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für diese die Weiterbildungskosten.

Diese Instrumente waren bis Ende 2010 befristet. Durch das 4. SGB IV-Änderungsgesetz werden sie um ein Jahr verlängert – bis auf die erweiterte Berufsorientierung, die bis Ende 2013 genutzt werden kann.

Es sei grundsätzlich sinnvoll, die Aufnahme einer Arbeit zu fördern, heißt es in dem Gutachten des IW Köln, das in Ausgabe 11/2010 der WirtschaftsWoche veröffentlicht wurde. Allerdings sei die nun um ein Jahr verlängerte Förderperspektive immer noch recht kurz. Die private Arbeitsvermittlung benötige eine langfristig gesicherte gesetzliche Basis. Die ebenfalls beschlossene Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer zähle dagegen – im Gegensatz zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt – nicht zu den Aufgaben der Arbeitslosenversicherung, sondern seien Sache der Arbeitnehmer selbst. Auf Grund des Milliarden-Defizits der Bundesagentur für Arbeit rechnen die IW-Experten damit, dass alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Lauf des Jahres kritisch hinterfragt werden müssten.